Ein Jahr nach dem Brand

Ein Jahr ist es her, dass eine Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel brannte. Sechs Geflüchtete hatten durch die Brandlegung gegen ihre Abschiebung vorgehen wollen und sich dabei teilweise selbst schwer verletzt. Nach mehreren Monaten der Untersuchungshaft im Justizzentrum in der Wiener Josefstadt kam es im März 2019 zum Prozess gegen jene sechs Beschuldigten. Es folgten zwei Prozesstage eines zynischen und menschenverachtenden Spektakels, das weder das System der Abschiebehaft noch des strukturellen Rassismus hinterfragte, sondern lediglich die individuelle Schuld und Delinquenz der Angeklagten feststellen wollte. Doch Verzweiflung, Widerstand und Tod im Polizeianhaltezentrum sind keine Einzelfälle einiger vermeintlich Krimineller, sondern ergeben sich aus dem rassistischen Abschiebevollzug, wie sich auch nach dem Prozess gegen die Hernals 6 zeigt: Im Juni 2019 brannte es im Wiener Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände, beschuldigt wurde ein weiterer Geflüchteter dem seine Abschiebung bevorstand, im Juli 2019 starb ein ungarischer Schubhäftling ebenfalls im PAZ Roßauer Lände, nachdem ihm überlebenswichtige medizinische Hilfe unterlassen wurde. Seit Juni 2019 kämpfen Geflüchtete im sog. Rückkehrzentrum am Bürglkopf in den Kitzbüheler Alpen gegen ihre Entrechtung und Isolation, ihren mehrwöchigen Hungerstreik haben sie derzeit ausgesetzt. Letztlich sind hier nur diejenigen Ereignisse aufgezählt, die es in die Öffentlichkeit schaffen. Wir können davon ausgehen, dass die Zahl derer, die Widerstand in vielfältiger Form gegen drohende Abschiebung leisten, um einiges höher ist.
Allen muss schon hier klar sein, dass Abschiebung Tod, Verzweiflung und Widerstand hervorruft, genauso wie es die sechs des Brandes im PAZ Hernalser Gürtel Angeklagten in ihrer Verteidigung vor Gericht deutlich machten.
Die sechs Angeklagten wurden zu unterschiedlichen unbedingten und bedingten Haftstrafen verurteilt. Für einen Verurteilten bedeutete der Widerstand im PAZ wohl die Freiheit, er wurde nach einigen Wochen Haft letztlich entlassen. Zwei der Angeklagten wurden nach Absitzen ihrer Haftstrafen abgeschoben. Der Ausgang für die anderen Verurteilten ist derzeit noch unklar.
Die Solidaritätsgruppe unterstützt diejenigen Geflüchteten, zu denen noch Kontakt besteht, weiterhin, sei es in Haft oder dort, wohin sie abgeschoben wurden, darum bitten wir um Spenden auf das Konto:
Rote Hilfe Wien

IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883

BIC: BAWAATWW

Stichwort "Hernals"
Für uns bleibt klar: Das System der Abschiebungen und Schubhaft ist nicht reformierbar. 
In den Knästen Österreichs brodelt es und daher muss der Widerstand darin mit Solidarität von außen erwidert werden!

2. Prozesstag und Urteil: „Heim“ ins Abschiebegefängnis

Am zweiten Prozesstag wird die Vernehmung der sechs Geflüchteten fortgesetzt. Die Justiz-Akteur_innen befragen Herrn X. (Name geändert) weiter und anschließend die zwei letzten Angeklagten.

Befragung

Befragung

Die Beschuldigten werden immer wieder mit Aussagen der anderen konfrontiert, die ihren eigenen widersprechen, und die Richter_innen, Staatsanwaltschaft und Anwält_innen so darstellen, als würde jeweils „gegen sie ausgesagt“ werden. Die meisten von ihnen bemühen sich dennoch um eine mit ihren Mitangeklagten solidarische und achtsame Prozessführung. Auch an diesem Prozesstag versuchen die Angeklagten, ihre schwierige Situation verständlich zu machen und kämpfen dabei gegen rassistische Justiz-Mechanismen und Demütigungen durch die Justiz-Akteur_innen an.

Prozess

Es kommt mir nicht wie das Leben vor“

Herr Y. spricht über seine Depressionen, seine Schmerzen, sein seit einem Autounfall beeinträchtigtes Kurzzeitgedächtnis. Er sagt, er hat den anderen erzählt, dass sich in Deutschland jemand am Flughafen eine Verletzung zugefügt hat, um seine Abschiebung zu verhindern, er erzählt von seinen Gedanken, sich ebenfalls zu verletzen, um nicht abgeschoben zu werden. Ereignisse, die die psychische Not der Angeklagten ausdrücken, hält Staatsanwalt Bohé Herrn Y. als „Ordnungswidrigkeiten“ vor, wie er das Aussprechen von Suizidgedanken oder eine Ohnmacht, die Schließer_innen als „vorgetäuscht“ dokumentieren, nennt. Passiert sind diese teilweise erst nach dem Brand in Untersuchungshaft, sodass fraglich ist, inwiefern sie für den Prozess relevant sind, außer um Feststellungen zu treffen wie die von Richterin Skrdla über Herrn Z. (Name geändert), bei dem es ebenfalls um sein Verhalten in Untersuchungshaft geht: „Er hält sich einfach an keine Regeln.“

Er hält sich an keine Regeln

In Herrn Z.s Aussage kommt ebenfalls – wie schon in Aussagen der anderen –  zur Sprache, wie traumatisiert die Angeklagten durch das Feuer sind: „Seit dem Feuer weiß ich nicht, was ich glauben soll, es kommt mir nicht wie das Leben vor, es war sehr gefährlich.“ Richterin Skrdla hält den Angeklagten mehrmals vor, was einer von ihnen ausgesagt hat: „Den Plan, ein kleines Feuer zu machen mit viel Rauch und so auf die Situation aufmerksam zu machen und die Abschiebung zu verhindern.“ Es ist ungewöhnlich, diese Sätze von einer Richter_innenbank aus zu hören, von der aus abgelehnte Asylbescheide oder drohende Abschiebungen stets dethematisiert und schnellstmöglich vom Tisch gewischt werden, wenn sie in anderen Prozessen zur Sprache kommen.

keine homogene Geschichte

Nach Abschluss der Befragung der sechs Angeklagten ist eines klar: Der einheitlich abgestimmte, logisch inszenierte Plan der Feuersbrunst, die Version der Geschichte, die der Staatsanwalt vertritt, existiert nicht. Die Geschichten bleiben unübersichtlich, widersprüchlich, überschneiden sich und widersprechen einander, erzählen von ausweglosen Situationen, Verzweiflung, Hoffnung und der geteilten Absicht, sich den drohenden Abschiebungen nicht einfach zu fügen, dafür Verletzungen in Kauf zu nehmen und das Risiko zu sterben einzugehen.

„… meilenweit von einem Vollbrand entfernt“

Der erste geladene Zeuge ist der Brandsachverständige. Er sagt, dass das Feuer „meilenweit von einem Vollbrand entfernt“ gewesen ist und sich in der Entstehungsphase befunden hat. Seine Aussage entzieht wohl dem Vorwurf der versuchten Brandstiftung  die Grundlage. Der Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft BIG, die Eigentümerin des PAZ Hernals ist, war nur für die Sanierung der Zelle zuständig, kann aber nichts zum Zustand der Zelle erzählen. Und zwei der drei Schließer_innen haben eine Person aus der Zelle geholt, die bewusstlos am Boden gelegen ist, aber es waren nicht sie, die die fünf anderen Angeklagten aus dem Badezimmer gebracht und das Feuer gelöscht haben, sondern die Feuerwehr, die nicht zum Prozess geladen ist. Auch sprechen sie nicht von über 50 Personen, die evakuiert worden seien, sondern von 20 bis 30 Menschen. Nach den Zeug_innen-Befragungen rudert die Richterin bezüglich versuchter Brandstiftung zurück und schlägt den Anwält_innen vor, bevor sich diese mit den sechs Geflüchteten beraten: „Falls der Fall nicht unter versuchter Brandstiftung subsumierbar ist, kommen auch schwere Sachbeschädigung, vorsätzliche oder fahrlässige Gemeingefährdung sowie vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung in Frage.“ Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück, vorsätzlich gehandelt zu haben.

Ein Urteil im Sinn eines schwarzblauen Abschiebesystems

Nach einer guten Stunde Beratungszeit wird das Urteil verkündet, aus dem jede Erwähnung von Protest gegen drohende Abschiebungen und der Inszenierung eines Brandes vollkommen getilgt ist.
Die Sechs werden schuldig gesprochen, gemeinsam Kästen vor die Tür geschoben zu haben, gemeinsam einen Abschiedsbrief geschrieben und jeweils ein Handtuch angezündet und aufs Bett gelegt zu haben.  In der Urteilsbegründung des Senats werden die drohenden Abschiebungen und der Versuch, sie zu verhindern, wieder zentral angesprochen: Die Abschiebungen aller hätten sehr nahe gestanden, man hätte versucht, die Abschiebung zu verhindern, mit einem Feuer, gerade groß genug, um aufmerksam zu machen.Der Schuldspruch bezieht sich auf schwere Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Gemeingefährdung. Der zulässige Strafrahmen von bis zu zwei Jahren ist in den Urteilen unterschritten, das Urteil bleibt weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Das härteste Urteil trifft Herrn Z. mit zwölf Monaten unbedingter Haft (plus Umwandlung einer Vorstrafe von 10 Wochen in unbedingte Haft), über zwei der Angeklagten werden bedingte Strafen verhängt, bei einem dritten ist der unbedingte Teil der Gefängnisstrafe drei Monate lang. Diese drei sind demnach viel länger im Untersuchungsgefängnis gesessen. UrteilsverkündungDas bedeutet, dass drei der Angeklagten am selben Abend entlassen werden: “Sie gehen heute heim”, sagt die Richterin.


Das Statement der Justiz: „Wir haben keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“

„Werden wir trotzdem abgeschoben?“, fragt einer der PAZ 6. „Das weiß ich nicht, das liegt an der Fremdenpolizei. Wir haben da keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“, antwortet Richterin Skrdla, etwa zur selben Zeit, als Journalist_innen schon darüber schreiben, dass eine nahtlose Überstellung ins Abschiebegefängnis bereits organisiert ist. „Nahtlos“ beschreibt auch das Ineinandergreifen von Justiz und Abschiebesystem. Das Urteil ist nicht das laute aufsehenerregende Urteil geworden, das Protest gegen Abschiebungen mit jahrelangen Gefängnisstrafen ahndet. Es ist ein Urteil, das die Angeklagten im Vergleich zu ähnlichen Fällen der letzten Jahre, in denen es um Feuer in Abschiebegefängnissen ging, mit recht niedrigen Gefängnisstrafen belegt. Es ist ein Urteil, das aussagt: “Es ist uns egal, was ihr macht. Ihr könnt euch verletzen, ihr könnt euch töten, niemals werdet ihr ein Recht auf Aufenthalt erzwingen, indem ihr Regeln verletzt.”

Die SechsEs ist ein zurückhaltendes und nicht weniger politisches und grausames Urteil, das sich aus der Verantwortung nimmt und zu einer effizienten Abschiebungsmaschinerie beiträgt, die sich die schwarzblaue Regierung wünscht –  einer Abschiebungsmaschinerie, die allerdings niemals reibungslos sein wird, weil auch dieses Urteil nicht dazu führen wird, dass Menschen ein rassistisches Abschiebe-, Justiz- und Gefängnissystem hinnehmen werden.  

Angeklagte beim Brand im PAZ Hernals: Schuldspruch und zurück „nach Hause“ in die Schubhaft

Unbedingte und bedingte Haftstrafen, Erniedrigung und Entpolitisierung. Unsere Presseaussendung zum Urteil vom 23.3.

Gestern, gegen 18 Uhr, wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen des Brandes im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel fortgesetzt und schließlich ein Urteil gefällt. Nach über sechs Monaten in Untersuchungshaft endet für drei der Verurteilten der Strafprozess mit bedingten Haftstrafen.

„Werden wir denn dann abgeschoben?“ fragt einer der Verurteilten. „Sie können heute nach Hause gehen“, resümierte Richterin Skrdla. Während bei einigen Hoffnung aufkommt, wird von Seiten der Justiz bereits die Überstellung ins PAZ vorbereitet. „Nach Hause“ bedeutet, zurück in Schubhaft ins PAZ Hernals. Dies war die letzte der unzähligen Bemerkungen der Richterin, die nur als zynisch verstanden werden können.

Die drei weiteren Angeklagten wurden zu mehrmonatigen unbedingten Haftstrafen verurteilt. Das Urteil blieb weit hinter den Forderungen des Staatsanwalts zurück: Die Verurteilten wurden weder für Brandstiftung, noch für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Sachbeschädigung, Gemeingefährdung und Körperverletzung schuldig gesprochen.

Suizidversuche abgesprochen: Erniedrigung und Entpolitisierung

Für die Verurteilten bleibt vor allem eins: In einer hierarchisierenden Gesellschaft und Justiz wurden sie entwürdigt, verleumdet und kriminalisiert – mit der wahrscheinlichen Folge der gewaltvollen Abschiebung. Gleichzeitig haben die Verurteilten wiederholt versucht, durch Äußerungen zu ihren Gefühlen und ihrer Biographie Subjekte zu bleiben. Aus Sicht der Rechtsprechung leider ohne Folgen und gleichzeitig verstärkt durch die unfassbaren und zynischen Kommentare des Senats.

Abschiebehaft: (K)eine Selbstverständlichkeit

Die Idee, dass ohne die rassistische Spaltung der Bevölkerung in abschiebbare und nicht-abschiebbare Menschen dieser Prozess niemals nötig gewesen wäre, war in den Aussagen der Verurteilten zwar anwesend, sie wird in einem Gerichtssaal jedoch undenkbar gemacht und sanktioniert.

Daher lautet unsere Forderung weiterhin: Freiheit für die Verurteilten und Abschaffung der Abschiebehaft – die letztlich der einzige Grund für dieses rassistische Spektakel war.

Kurzbericht vom ersten Prozesstag

Einer der PAZ 6, umringt von Schließer_innen
Der erste Prozesstag ist vorbei und der strukturelle Rassismus des österreichischen Justizsystems wurde in vollen Zügen deutlich. Das übertriebene Ausmaß an Sicherheitsvorkehrungen – die sechs Angeklagten wurden in Handschellen von 15 Uniformierten in den Gerichtssaal begleitet und bis zum Prozessbeginn blieben sie von diesen umstellt – reflektierte die inszenierte Story der Staatsanwaltschaft: Es handle sich hier um ‚gefährliche, kriminelle Andere’, die mit dem Brand andere Insass_innen und vor allem Beamt_innen gefährdet und öffentliches Eigentum beschädigt hätten. Dass die sechs Angeklagten die Hauptverletzten in der ganzen Geschichte sind, wurde von der Richterin wortwörtlich als „Privatvergnügen“ abgetan. 
Zwei der PAZ 6
Drei der PAZ 6
Aufgebot an Cops
Die an diesem ersten Tag Vernommenen betonten während des Prozesses immer wieder die strukturellen Bedingungen, die sie zu dieser Tat gebracht hatten: die unmenschlichen Haftbedingungen sowie das rassistische Asyl- und Justizsystem, welches aufgrund von Kleindelikten zu überdimensionalen Vorstrafen und oftmals zur Aberkennung ihres Asylstatus geführt hatte. Auch wurde deutlich, dass hinter der angeblich „durchdachten Tat“ verschiedene sich oft widersprechende Vorstellungen vonseiten der Gefangenen steckten, die der angeblich kohärenten Erzählung der Staatsanwaltschaft klar widersprechen. 
Befragung eines der Geflüchteten
Diesen Darstellungen wurde vonseiten der Richter_innen, der Staatsanwaltschaft sowie der Mehrheit der Verteidigung mit Unverständnis bis hin zu Zynismus begegnet. So wurde einerseits auf völlig sinnlosen Fragen herumgeritten, beispielsweise ob die Angeklagten denn wissen würden, das Papier brennen kann; andererseits wurden Aussagen darüber, dass einige sich das Leben nehmen wollten – wie auch in dem an die Zellentür geheftet Abschiedsbrief geäußert wurde – ins Lächerliche gezogen. So entgegnete die Richterin, nachdem einer der Angeklagten seine Gründen für den Suizidversuch dargelegt hatte – nämlich dass ihn der sichere Tod in Afghanistan nach seiner Abschiebung erwartet – warum er denn genau an diesem Tag hatte sterben wollen und nicht noch seine letzten Tage im Abschiebegefängnis genossen hätte: „ein bisschen Karten spielen mit den Arabern, ein bisschen Musik hören, ein bisschen etwas rauchen…“?
Der erste Angeklagte wird befragt
Auch wurden die Angeklagten von verschiedenen Seiten immer wieder daran erinnert, dass sie es ja „nicht geschafft hätten, sich umzubringen“ und wie sie sich denn angesichts dessen „fühlten“; ohne jegliche Rücksicht, was dieses Herumreiten auf den gewaltvollen Erfahrungen an Retraumatisierung bedeutet. Von der Anklage-Seite wurde Selbstverletzung bis hin zu Suizid in (Schub-)Haft somit jegliche Legitimität abgesprochen. Demgegenüber zeigen die Schilderungen der Gefangenen, dass unter rassistischen Haftbedingungen Selbstverletzung bis hin zu Suizid und politischer Protest nicht voneinander zu trennen sind. Der Prozess soll also ein klares Zeichen setzen: Formen von Widerstand gegen Abschiebungen sollen in keinster Weise legitim erscheinen, womit der dahinter steckende institutionelle Rassismus wieder einmal verschleiert und durchgesetzt wird. Der nächste Prozesstag mit eventueller Urteilsverkündung wird am 22. März stattfinden.

Zum Prozess gegen die PAZ Hernals 6 am 15. März am Landesgericht Wien 

Presseaussendung vom 14. März: Solidaritätskampagne für die PAZ Hernals 6 kritisiert Kriminalisierung  von Widerstand gegen Abschiebungen und fordert Freispruch für die Angeklagten
 
Am 14. September brannte es im Abschiebegefängnis (PAZ) Hernals in Wien. Eine Zelle war in Brand gesetzt worden. Anstatt Kritik an den Bedingungen im Schubhaft und den drohenden Abschiebungen aufzugreifen, präsentieren Staat und Medien die sechs Gefangenen als „Kriminelle.“ Außer acht bleibt die Gewalt, die über das Abschiebesystem auf Menschen ausgeübt wird, die nicht der österreichischen Mehrheitsgesellschaft angehören.
 
Ich habe meinen Ausweis verloren und bin deswegen zur Polizei gegangen. Dann haben sie mir gesagt, ich muss eine halbe Stunde warten. Sie haben mich ins Abschiebegefängnis gebracht. Dort war ich zwei Monate lang“, sagt einer der sechs Angeklagten. Er ist nicht der einzige der Sechs der bereits vor dem Vorfall mehrere Monate lang im Abschiebegefängnis Hernals gefangen war. Jetzt, nach weiteren sechs Monaten in Untersuchungshaft, steht ihnen ab 15. März ein Gerichtsprozess am Landesgericht Wien bevor. 
 

Unmenschliche Schubhaft

 
Menschen sind in Abschiebegefängnissen in ganz Europa isoliert, um ihren Willen zu brechen und sie zu zwingen, wieder 
zu gehen. In den österreichischen Abschiebegefängnissen sind zahlreiche Misshandlungen, gewalttätige und rassistische Übergriffe durch das Personal dokumentiert [1]. Gleichzeitig gibt es Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen. Gefangene setzen ihre Gesundheit oder ihr Leben aufs Spiel, weil der Einsatz ihres Körpers das letzte Mittel bleibt, gegen die Gefangenschaft, die drohende Abschiebung und für ihre Freiheit zu kämpfen, zumeist begleitet von Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit und Trauma.
Wie katastrophal die Bedingungen in Abschiebegefängnissen sind, geht auch aus einer durch das Innenministerium beantworteten parlamentarischen Anfrage hervor [2]. Alarmierend ist insbesondere die Zunahme der versuchten Selbsttötungen: 31 Gefangene des PAZ Hernals haben in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 versucht, sich das Leben zu nehmen – ein massiver Anstieg, der darauf hinweist, dass die Bedingungen in Abschiebegefängnissen immer unerträglicher werden. Die sechs Angeklagten scheinen in dieser Statistik gar nicht erst auf – ein Hinweis darauf, dass die vom Innenministerium erfassten Zahlen bei weitem nicht alle Fälle erfassen.
 

Keine Kriminalisierung von Widerstand gegen Abschiebungen

 
Es ist zu erwarten, dass die Gerichtsakteur*innen den Vorfall entpolitisieren und kriminalisieren werden. Dies hat in Österreich Tradition. Diejenigen Geflüchteten, die zum Beispiel 2012 eindrucksvoll gegen Abschiebungen und die Bedingungen in Österreich kämpften, wurden anschließend durch einen obskuren Schlepperei-Prozess delegitimiert, entrechtet, eingesperrt und letztlich abgeschoben [3]. Es werden Menschen zu „Kriminellen“, „Gewalttätern“, oder gar „Terroristen“ gemacht, die sich schlicht dafür einsetzen, Rechte zu genießen, die für Staatsbürger*innen Europas Selbstverständlichkeit sind. Margarete Pansel, die Sprecherin der Solidaritätskampagne, kommentiert:„Abschiebungen sind täglich durchgeführtes Unrecht. Sich dagegen zu wehren, ist menschlich und logisch. Daher fordern wir einen Freispruch für die Angeklagten.”
 
[2] parlamentarische Anfrage: 1681/AB XXVI. GP
 
Presse-Unterlagen und Kontakt:
Die Solidaritäts-Kampagne für die PAZ Hernals 6
freepazhernals6@riseup.net
Prozessberichterstattung auf prozess.report.