Ein Jahr nach dem Brand

Ein Jahr ist es her, dass eine Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel brannte. Sechs Geflüchtete hatten durch die Brandlegung gegen ihre Abschiebung vorgehen wollen und sich dabei teilweise selbst schwer verletzt. Nach mehreren Monaten der Untersuchungshaft im Justizzentrum in der Wiener Josefstadt kam es im März 2019 zum Prozess gegen jene sechs Beschuldigten. Es folgten zwei Prozesstage eines zynischen und menschenverachtenden Spektakels, das weder das System der Abschiebehaft noch des strukturellen Rassismus hinterfragte, sondern lediglich die individuelle Schuld und Delinquenz der Angeklagten feststellen wollte. Doch Verzweiflung, Widerstand und Tod im Polizeianhaltezentrum sind keine Einzelfälle einiger vermeintlich Krimineller, sondern ergeben sich aus dem rassistischen Abschiebevollzug, wie sich auch nach dem Prozess gegen die Hernals 6 zeigt: Im Juni 2019 brannte es im Wiener Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände, beschuldigt wurde ein weiterer Geflüchteter dem seine Abschiebung bevorstand, im Juli 2019 starb ein ungarischer Schubhäftling ebenfalls im PAZ Roßauer Lände, nachdem ihm überlebenswichtige medizinische Hilfe unterlassen wurde. Seit Juni 2019 kämpfen Geflüchtete im sog. Rückkehrzentrum am Bürglkopf in den Kitzbüheler Alpen gegen ihre Entrechtung und Isolation, ihren mehrwöchigen Hungerstreik haben sie derzeit ausgesetzt. Letztlich sind hier nur diejenigen Ereignisse aufgezählt, die es in die Öffentlichkeit schaffen. Wir können davon ausgehen, dass die Zahl derer, die Widerstand in vielfältiger Form gegen drohende Abschiebung leisten, um einiges höher ist.
Allen muss schon hier klar sein, dass Abschiebung Tod, Verzweiflung und Widerstand hervorruft, genauso wie es die sechs des Brandes im PAZ Hernalser Gürtel Angeklagten in ihrer Verteidigung vor Gericht deutlich machten.
Die sechs Angeklagten wurden zu unterschiedlichen unbedingten und bedingten Haftstrafen verurteilt. Für einen Verurteilten bedeutete der Widerstand im PAZ wohl die Freiheit, er wurde nach einigen Wochen Haft letztlich entlassen. Zwei der Angeklagten wurden nach Absitzen ihrer Haftstrafen abgeschoben. Der Ausgang für die anderen Verurteilten ist derzeit noch unklar.
Die Solidaritätsgruppe unterstützt diejenigen Geflüchteten, zu denen noch Kontakt besteht, weiterhin, sei es in Haft oder dort, wohin sie abgeschoben wurden, darum bitten wir um Spenden auf das Konto:
Rote Hilfe Wien

IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883

BIC: BAWAATWW

Stichwort "Hernals"
Für uns bleibt klar: Das System der Abschiebungen und Schubhaft ist nicht reformierbar. 
In den Knästen Österreichs brodelt es und daher muss der Widerstand darin mit Solidarität von außen erwidert werden!