2. Prozesstag und Urteil: „Heim“ ins Abschiebegefängnis

Am zweiten Prozesstag wird die Vernehmung der sechs Geflüchteten fortgesetzt. Die Justiz-Akteur_innen befragen Herrn X. (Name geändert) weiter und anschließend die zwei letzten Angeklagten.

Befragung

Befragung

Die Beschuldigten werden immer wieder mit Aussagen der anderen konfrontiert, die ihren eigenen widersprechen, und die Richter_innen, Staatsanwaltschaft und Anwält_innen so darstellen, als würde jeweils „gegen sie ausgesagt“ werden. Die meisten von ihnen bemühen sich dennoch um eine mit ihren Mitangeklagten solidarische und achtsame Prozessführung. Auch an diesem Prozesstag versuchen die Angeklagten, ihre schwierige Situation verständlich zu machen und kämpfen dabei gegen rassistische Justiz-Mechanismen und Demütigungen durch die Justiz-Akteur_innen an.

Prozess

Es kommt mir nicht wie das Leben vor“

Herr Y. spricht über seine Depressionen, seine Schmerzen, sein seit einem Autounfall beeinträchtigtes Kurzzeitgedächtnis. Er sagt, er hat den anderen erzählt, dass sich in Deutschland jemand am Flughafen eine Verletzung zugefügt hat, um seine Abschiebung zu verhindern, er erzählt von seinen Gedanken, sich ebenfalls zu verletzen, um nicht abgeschoben zu werden. Ereignisse, die die psychische Not der Angeklagten ausdrücken, hält Staatsanwalt Bohé Herrn Y. als „Ordnungswidrigkeiten“ vor, wie er das Aussprechen von Suizidgedanken oder eine Ohnmacht, die Schließer_innen als „vorgetäuscht“ dokumentieren, nennt. Passiert sind diese teilweise erst nach dem Brand in Untersuchungshaft, sodass fraglich ist, inwiefern sie für den Prozess relevant sind, außer um Feststellungen zu treffen wie die von Richterin Skrdla über Herrn Z. (Name geändert), bei dem es ebenfalls um sein Verhalten in Untersuchungshaft geht: „Er hält sich einfach an keine Regeln.“

Er hält sich an keine Regeln

In Herrn Z.s Aussage kommt ebenfalls – wie schon in Aussagen der anderen –  zur Sprache, wie traumatisiert die Angeklagten durch das Feuer sind: „Seit dem Feuer weiß ich nicht, was ich glauben soll, es kommt mir nicht wie das Leben vor, es war sehr gefährlich.“ Richterin Skrdla hält den Angeklagten mehrmals vor, was einer von ihnen ausgesagt hat: „Den Plan, ein kleines Feuer zu machen mit viel Rauch und so auf die Situation aufmerksam zu machen und die Abschiebung zu verhindern.“ Es ist ungewöhnlich, diese Sätze von einer Richter_innenbank aus zu hören, von der aus abgelehnte Asylbescheide oder drohende Abschiebungen stets dethematisiert und schnellstmöglich vom Tisch gewischt werden, wenn sie in anderen Prozessen zur Sprache kommen.

keine homogene Geschichte

Nach Abschluss der Befragung der sechs Angeklagten ist eines klar: Der einheitlich abgestimmte, logisch inszenierte Plan der Feuersbrunst, die Version der Geschichte, die der Staatsanwalt vertritt, existiert nicht. Die Geschichten bleiben unübersichtlich, widersprüchlich, überschneiden sich und widersprechen einander, erzählen von ausweglosen Situationen, Verzweiflung, Hoffnung und der geteilten Absicht, sich den drohenden Abschiebungen nicht einfach zu fügen, dafür Verletzungen in Kauf zu nehmen und das Risiko zu sterben einzugehen.

„… meilenweit von einem Vollbrand entfernt“

Der erste geladene Zeuge ist der Brandsachverständige. Er sagt, dass das Feuer „meilenweit von einem Vollbrand entfernt“ gewesen ist und sich in der Entstehungsphase befunden hat. Seine Aussage entzieht wohl dem Vorwurf der versuchten Brandstiftung  die Grundlage. Der Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft BIG, die Eigentümerin des PAZ Hernals ist, war nur für die Sanierung der Zelle zuständig, kann aber nichts zum Zustand der Zelle erzählen. Und zwei der drei Schließer_innen haben eine Person aus der Zelle geholt, die bewusstlos am Boden gelegen ist, aber es waren nicht sie, die die fünf anderen Angeklagten aus dem Badezimmer gebracht und das Feuer gelöscht haben, sondern die Feuerwehr, die nicht zum Prozess geladen ist. Auch sprechen sie nicht von über 50 Personen, die evakuiert worden seien, sondern von 20 bis 30 Menschen. Nach den Zeug_innen-Befragungen rudert die Richterin bezüglich versuchter Brandstiftung zurück und schlägt den Anwält_innen vor, bevor sich diese mit den sechs Geflüchteten beraten: „Falls der Fall nicht unter versuchter Brandstiftung subsumierbar ist, kommen auch schwere Sachbeschädigung, vorsätzliche oder fahrlässige Gemeingefährdung sowie vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung in Frage.“ Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück, vorsätzlich gehandelt zu haben.

Ein Urteil im Sinn eines schwarzblauen Abschiebesystems

Nach einer guten Stunde Beratungszeit wird das Urteil verkündet, aus dem jede Erwähnung von Protest gegen drohende Abschiebungen und der Inszenierung eines Brandes vollkommen getilgt ist.
Die Sechs werden schuldig gesprochen, gemeinsam Kästen vor die Tür geschoben zu haben, gemeinsam einen Abschiedsbrief geschrieben und jeweils ein Handtuch angezündet und aufs Bett gelegt zu haben.  In der Urteilsbegründung des Senats werden die drohenden Abschiebungen und der Versuch, sie zu verhindern, wieder zentral angesprochen: Die Abschiebungen aller hätten sehr nahe gestanden, man hätte versucht, die Abschiebung zu verhindern, mit einem Feuer, gerade groß genug, um aufmerksam zu machen.Der Schuldspruch bezieht sich auf schwere Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Gemeingefährdung. Der zulässige Strafrahmen von bis zu zwei Jahren ist in den Urteilen unterschritten, das Urteil bleibt weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Das härteste Urteil trifft Herrn Z. mit zwölf Monaten unbedingter Haft (plus Umwandlung einer Vorstrafe von 10 Wochen in unbedingte Haft), über zwei der Angeklagten werden bedingte Strafen verhängt, bei einem dritten ist der unbedingte Teil der Gefängnisstrafe drei Monate lang. Diese drei sind demnach viel länger im Untersuchungsgefängnis gesessen. UrteilsverkündungDas bedeutet, dass drei der Angeklagten am selben Abend entlassen werden: “Sie gehen heute heim”, sagt die Richterin.


Das Statement der Justiz: „Wir haben keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“

„Werden wir trotzdem abgeschoben?“, fragt einer der PAZ 6. „Das weiß ich nicht, das liegt an der Fremdenpolizei. Wir haben da keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“, antwortet Richterin Skrdla, etwa zur selben Zeit, als Journalist_innen schon darüber schreiben, dass eine nahtlose Überstellung ins Abschiebegefängnis bereits organisiert ist. „Nahtlos“ beschreibt auch das Ineinandergreifen von Justiz und Abschiebesystem. Das Urteil ist nicht das laute aufsehenerregende Urteil geworden, das Protest gegen Abschiebungen mit jahrelangen Gefängnisstrafen ahndet. Es ist ein Urteil, das die Angeklagten im Vergleich zu ähnlichen Fällen der letzten Jahre, in denen es um Feuer in Abschiebegefängnissen ging, mit recht niedrigen Gefängnisstrafen belegt. Es ist ein Urteil, das aussagt: “Es ist uns egal, was ihr macht. Ihr könnt euch verletzen, ihr könnt euch töten, niemals werdet ihr ein Recht auf Aufenthalt erzwingen, indem ihr Regeln verletzt.”

Die SechsEs ist ein zurückhaltendes und nicht weniger politisches und grausames Urteil, das sich aus der Verantwortung nimmt und zu einer effizienten Abschiebungsmaschinerie beiträgt, die sich die schwarzblaue Regierung wünscht –  einer Abschiebungsmaschinerie, die allerdings niemals reibungslos sein wird, weil auch dieses Urteil nicht dazu führen wird, dass Menschen ein rassistisches Abschiebe-, Justiz- und Gefängnissystem hinnehmen werden.